Parteigründung

Stand der Parteigründung

Was bis zur Gründungsversammlung noch zu tun ist

Die Gründungsunterlagen stehen. Jetzt geht es um die Versammlung selbst.

Von Christian Maier ·

Eine Partei zu gründen ist zu einem großen Teil Aktenarbeit. Das Parteiengesetz schreibt vor, was eine Satzung enthalten muss, wie lange ein Vorstand im Amt sein darf und dass es ein Schiedsgericht geben muss. Wer das erst nach der Gründung merkt, gründet zweimal.

Was fertig ist

Das Gründungspaket liegt vollständig vor: Satzung, Schiedsgerichtsordnung, Finanz- und Beitragsordnung, Geschäftsordnung sowie das Programm. Alle Unterlagen wurden gegen die Vorgaben des Parteiengesetzes geprüft, insbesondere auf die Pflichtinhalte einer Satzung und auf die zulässige Amtsdauer des Vorstands.

Inhaltlich steht die Grundlage seit Längerem: das Essay als Einstieg und die Langfassung mit der vollständigen Herleitung. Beide sind veröffentlicht, die Langfassung ist frei verfügbar.

Was noch offen ist

  • Ort, Termin und Ablauf der Gründungsversammlung
  • Einladung und Tagesordnung nach den Anforderungen des Parteiengesetzes
  • Kandidaturen für Vorstand und Schiedsgericht
  • Anzeige der Gründung beim Bundeswahlleiter

Mitmachen

Wer sich beteiligen möchte, kann sich unter kontakt@politei.de melden. Es hilft schon, die Langfassung zu lesen und zu widersprechen: Ein Programm, das nie geprüft wurde, ist kein Programm, sondern eine Behauptung.

Struktur und Menschlichkeit. Mehr braucht es im Kern nicht. Aber auch nicht weniger.

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Langfassung als PDF

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