Digitale Verwaltung
Digitalisierung von Behörden und Politik
Ein System statt tausender Einzellösungen
Deutschland hat bei der Digitalisierung von Staat und Politik kein Technikproblem. Es hat ein Strukturproblem – und eine vorsichtig gerechnete Antwort darauf.
Deutschland hat bei der Digitalisierung von Staat und Politik kein Technikproblem. Es hat ein Strukturproblem.
Bund, Länder, Kreise, Kommunen und einzelne Behörden beschaffen eigene Geräte, betreiben unterschiedliche Betriebssysteme, kaufen voneinander abweichende Fachverfahren und organisieren selbst gleichartige Aufgaben auf jeweils eigene Weise. Nicht die Technik ist das Hindernis, sondern die Zersplitterung.
Mitte 2025 waren rund 5,5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Hinzu kommen als grobe Größenordnung etwa 200.000 kommunale Mandate sowie die Abgeordneten von Ländern, Bund und Europäischem Parlament. Nicht jede dieser Personen benötigt denselben IT-Arbeitsplatz. Es geht aber um mehrere Millionen Geräte und Nutzerkonten, die heute überwiegend dezentral organisiert werden.
Eine sinnvolle Digitalisierung kann deshalb nicht bedeuten, tausende Behörden einzeln zu digitalisieren. Das Ziel muss eine gemeinsame digitale Arbeits- und Verwaltungsplattform für Behörden und Politik sein.
Ein einheitlicher digitaler Arbeitsplatz
Für den weit überwiegenden Teil der Verwaltung und der politischen Mandatstätigkeit sollte ein standardisiertes 2-in-1-Gerät eingesetzt werden: Tablet und Notebook in einem, ergänzt durch Tastatur und eine einheitliche Dockingstation.
Das Grundgerät sollte bieten:
- ein Display von etwa 13 Zoll,
- einen austauschbaren Akku,
- eine robuste, wechselbare Schutzhülle,
- eine angedockte Tastatur für mobiles Arbeiten,
- einen Stift für Unterschriften, Notizen und Markierungen,
- USB-C für Dockingstationen und Peripherie,
- austauschbare, besonders verschleißanfällige Anschlüsse,
- ein Mobilfunkmodul mit Bundes-SIM,
- ein staatlich kontrolliertes Sicherheitselement,
- physische Abschaltungen für Kamera und Mikrofon,
- eine konstruktiv vorgesehene Nutzungsdauer von mindestens sieben Jahren.
Am Arbeitsplatz wird das Gerät über eine standardisierte Dockingstation mit Monitoren, Tastatur, Maus, Netzwerk und gegebenenfalls spezieller Peripherie verbunden. Rechenintensive Fachanwendungen laufen als Cloud-Arbeitsplatz. Für jede besondere Tätigkeit muss dann kein leistungsstärkeres Endgerät beschafft werden.
Ein einziges Gerät wird nicht buchstäblich jeden Spezialfall abdecken. Einsatztechnik der Polizei, bestimmte Justizverfahren, technische Messplätze oder wissenschaftliche Anwendungen können besondere Hardware benötigen. Der Standard sollte aber mindestens 80 bis 90 Prozent der üblichen Verwaltungs- und Politikarbeitsplätze abdecken. Jede Abweichung wäre technisch zu begründen.
Deutschland sollte dabei nicht dauerhaft von einem einzelnen Hersteller abhängig sein. Sinnvoll wäre eine offene Referenzarchitektur, die mindestens zwei Hersteller kompatibel fertigen können. Betriebssystem, Dockingstandard, Ersatzteile, Sicherheitsarchitektur und Schnittstellen bleiben gleich, auch wenn sich der Lieferant später ändert.
Dasselbe System für Verwaltung und Politik
Mandatsträger in Gemeinden, Kreisen, Ländern und im Bund sollten grundsätzlich dieselbe Plattform verwenden wie die Verwaltung. Sie erhalten beim erstmaligen Amtsantritt ein persönliches Mandatsgerät und nutzen es bis zum Ende ihres Mandats oder bis ein Austausch technisch oder sicherheitsbedingt erforderlich wird.
Darüber werden bereitgestellt:
- Einladungen und Tagesordnungen,
- Beschlussvorlagen,
- Ausschussunterlagen,
- Anträge und Änderungsanträge,
- Protokolle,
- Haushaltsunterlagen,
- dienstliche E-Mail,
- sichere Videokonferenzen,
- Zugänge zu Rats- und Parlamentsinformationssystemen.
Papierausgaben sollten nur noch aus Gründen der Barrierefreiheit oder in technisch begründeten Ausnahmefällen vorgesehen werden.
Das Gerät ist ein Arbeitsmittel und keine zusätzliche Vergütung.
Nach Ende des Mandats werden sämtliche Zugänge gesperrt und alle dienstlichen Daten kryptografisch gelöscht. Anschließend kann das Gerät, sofern wirtschaftlich sinnvoll, in einen privaten Betriebsmodus versetzt und dem bisherigen Nutzer zum festgestellten Restwert überlassen werden. Bei älteren Geräten ist dieser Restwert gering. Eine solche Regelung fördert den sorgfältigen Umgang und ist häufig günstiger als Rücktransport, Lagerung, Aufbereitung und Versteigerung.
Ein staatliches Linux-System statt millionenfacher Lizenzabhängigkeit
Die Plattform sollte auf einem einheitlichen, quelloffenen Betriebssystem beruhen. Es geht dabei nicht darum, eine beliebige Linux-Distribution unverändert zu installieren. Erforderlich wäre ein eigens gepflegtes staatliches Arbeitsplatzsystem mit:
- unveränderlichem und signiertem Basissystem,
- Secure Boot,
- vollständiger Datenträgerverschlüsselung,
- automatischen Sicherheitsaktualisierungen,
- zentralem Gerätemanagement,
- keinen lokalen Administratorrechten,
- ausschließlich freigegebenen Anwendungen,
- hardwaregestützter Geräteidentität,
- persönlicher Anmeldung mit Mehrfaktor-Authentifizierung,
- zentraler Sperrung bei Verlust oder Diebstahl.
Open Source bedeutet nicht, dass Betrieb und Entwicklung kostenlos werden. Entwickler, Sicherheitsfachleute, Administratoren und Support müssen weiterhin bezahlt werden. Es entfallen aber weitgehend die nutzerabhängigen Lizenzgebühren und die Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter. Ein einmal entwickelter Bestandteil kann bundesweit genutzt, überprüft und verbessert werden.
Mit openDesk, openCode und dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung bestehen bereits erste Bausteine. OpenDesk war im Juli 2026 nach Angaben des ZenDiS auf rund 100.000 Verwaltungsarbeitsplätzen im Einsatz. Auch die öffentlichen Beschaffungsverträge sind inzwischen so angepasst, dass Open-Source-Software regulär und rechtssicher beschafft werden kann.
Die Bausteine sind also da. Sie sind nur nicht verbindlich.
Bundes-SIM und abgeschottetes Verwaltungsnetz
Jedes Standardgerät sollte eine Bundes-SIM beziehungsweise eine entsprechend verwaltete eSIM erhalten. Über Rahmenverträge mit mehreren Mobilfunkanbietern sollte sie möglichst alle verfügbaren deutschen Netze nutzen können.
Der Verwaltungszugriff erfolgt nicht über das öffentliche Internet, sondern über einen eigenen Weg:
Gerät → privater Behörden-APN → staatliches Sicherheitsgateway → Deutsche Verwaltungscloud
Für den Zugang müssen mehrere Merkmale zusammenkommen:
- persönliche digitale Identität,
- registriertes Gerät,
- SIM beziehungsweise Netzzugang,
- Gerätezertifikat,
- zusätzlicher Sicherheitsschlüssel oder biometrische Freigabe.
Der Verlust eines Passworts, eines Geräts oder einer SIM allein reicht damit nicht aus, um auf Verwaltungsdaten zuzugreifen.
Die Deutsche Verwaltungscloud ist bereits als gemeinsames Cloud-Fundament von Bund, Ländern und Kommunen angelegt. Auch der Deutschland-Stack soll gemeinsame Bausteine wie digitale Identifikation, Bezahldienste, Once Only und weitere Verwaltungsfunktionen bereitstellen. Das hier vorgesehene Modell müsste diese Ansätze konsequent zu einer verbindlichen Gesamtarchitektur weiterentwickeln.
Internetzugang getrennt von Verwaltungsdaten
Der Zugriff auf öffentliche Internetseiten bleibt notwendig. Er darf aber nicht unkontrolliert in demselben Sicherheitsbereich erfolgen, in dem sensible Verwaltungsdaten verarbeitet werden.
Dafür braucht es einen abgeschotteten Browserbereich:
- Internetseiten laufen in einem isolierten Browsercontainer oder in einer entfernten Browserumgebung.
- Internetcode erhält keinen unmittelbaren Zugriff auf die Verwaltungsumgebung.
- Downloads werden zunächst in einer Quarantäne geprüft.
- Dateien gelangen nur über eine kontrollierte Übergabestelle in das Fachsystem.
- Zwischenablage, Kamera, Mikrofon und Dateizugriff lassen sich je nach Schutzbedarf einschränken.
- Bei einem Browserangriff wird nur die isolierte Umgebung verworfen.
Der allgemeine Internetverkehr kann an regionalen Sicherheitsknoten ausgeleitet werden. Er muss nicht unnötig durch ein einziges Rechenzentrum laufen. Der Zugriff auf Fachverfahren und Verwaltungsdaten bleibt dagegen vollständig im abgeschotteten staatlichen Netz.
Sicherheitsrelevante Ereignisse müssen protokolliert werden: Anmeldungen, fehlgeschlagene Zugriffe, ungewöhnliche Datenübertragungen, Veränderungen der Sicherheitskonfiguration und Zugriffe auf besonders geschützte Verfahren.
Die Protokollierung darf jedoch nicht zur allgemeinen Beschäftigten- oder Mandatsträgerüberwachung werden. Tastatureingaben, permanente Bildschirmaufzeichnungen oder eine vollständige Auswertung des Arbeitsverhaltens gehören nicht in ein solches System. Zweck, Umfang, Speicherdauer und Zugriffsrechte der Protokolle müssen gesetzlich festgelegt und kontrolliert werden.
Erst die Verwaltungsprozesse vereinheitlichen
Der größte Fehler wäre, zuerst eine gemeinsame Software zu entwickeln und darin die heutigen unterschiedlichen Abläufe unverändert nachzubauen.
Vor der Programmierung müssen die Verwaltungsprozesse konsolidiert werden. Für jede öffentliche Aufgabe ist einmal verbindlich festzulegen:
- Welche Rechtsgrundlage gilt?
- Welche Daten werden tatsächlich benötigt?
- Welche Angaben liegen dem Staat bereits vor?
- Welche Prüfschritte sind gesetzlich notwendig?
- Welche Schritte sind lediglich historisch gewachsen?
- Welche Entscheidung kann automatisiert vorbereitet werden?
- Wo ist eine individuelle Ermessensentscheidung erforderlich?
- Welche Fristen gelten?
- Welche Register werden gelesen oder aktualisiert?
- Welche Dokumente, Zahlungen oder Bescheide entstehen?
Danach wird für jede Verwaltungsleistung ein verbindlicher Stammprozess festgelegt. Der Grundsatz lautet:
Gleiche staatliche Aufgabe, gleicher Verwaltungsprozess, gleiche Software.
Das Föderale Informationsmanagement, kurz FIM, beschreibt bereits Leistungen, Stammprozesse und einheitliche Datenfelder. Das Nationale Once-Only-Technical-System soll ermöglichen, dass vorhandene Nachweise nicht immer wieder neu eingereicht werden müssen. Die methodischen und technischen Grundlagen sind also teilweise vorhanden. Sie müssten verbindlicher und vollständiger eingesetzt werden.
Unterschiedliche Werte sind keine unterschiedlichen Prozesse
Viele angeblich kommunale Besonderheiten sind in Wirklichkeit nur Parameter:
- der örtliche Hebesatz,
- eine kommunale Gebühr,
- Öffnungszeiten,
- Ansprechpartner,
- Zuständigkeitsbereiche,
- kommunale Förderbeträge,
- Fristen aufgrund einer örtlichen Satzung,
- die Zahl der Standorte,
- ein zusätzlich benötigtes Datenfeld.
Solche Werte werden im System hinterlegt. Sie rechtfertigen weder eigenen Programmcode noch ein eigenes Fachverfahren.
Braucht eine Kommune tatsächlich ein zusätzliches Feld, wird zunächst geprüft, warum. Ist die Information allgemein sinnvoll, wird sie in den bundesweiten Standard aufgenommen. Ist sie nur örtlich erforderlich, wird sie als klar begrenztes konfigurierbares Feld ergänzt. Eine eigene Softwareversion entsteht daraus nicht.
Auch Unterschiede zwischen Städten, Landkreisen und ländlich organisierten Verwaltungen lassen sich überwiegend über wenige Organisationsprofile abbilden. Rollen und Zuständigkeiten dürfen unterschiedlich verteilt sein, ohne dass Datenmodell und Fachlogik neu entwickelt werden.
Das Beispiel Schwimmbad
Eine Kommune entscheidet weiterhin selbst, ob sie ein Schwimmbad betreibt. Sie bestimmt außerdem:
- Zahl und Art der Bäder,
- Eintrittspreise,
- Sozialtarife,
- Öffnungszeiten,
- Investitionen,
- Personalumfang,
- politische Ziele des Angebots.
Die Verwaltungsplattform enthält dafür ein bundesweit vollständiges Schwimmbadmodul, beispielsweise für:
- Eintritt und Buchung,
- Kassenführung,
- Rechnungen und Zahlungen,
- Personal- und Schichtplanung,
- Wartung und Prüfintervalle,
- Verbrauchsdaten,
- Inventar,
- statistische Auswertungen,
- Zuschüsse,
- Barrierefreiheit,
- Sicherheits- und Betriebsnachweise.
Betreibt eine Gemeinde kein Schwimmbad, wird das Modul nicht aktiviert. Betreibt sie mehrere Bäder, werden die einzelnen Standorte angelegt. Sie benötigt weder eine selbst beschaffte Schwimmbadsoftware noch individuelle Schnittstellen zur Finanzverwaltung.
Das Gleiche gilt für Bibliotheken, Friedhöfe, Feuerwehrverwaltung, Schulen, Kindertagesstätten, Veranstaltungsstätten, Bauhöfe, Liegenschaften und andere kommunale Aufgaben.
Kommunale Selbstverwaltung bleibt erhalten
Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes schützt die kommunale Selbstverwaltung. Daraus folgt aber nicht, dass jede Kommune selbst bestimmen muss, welche Software sie einsetzt, wie ihre Datenfelder heißen oder in welcher Reihenfolge ein gesetzlich vorgegebener Vorgang technisch bearbeitet wird.
Die Kommune entscheidet über politische Inhalte und örtliche Prioritäten. Technische Formate, Standardprozesse, Schnittstellen, Sicherheitsanforderungen und gemeinsame Fachsoftware lassen sich dagegen gesetzlich vereinheitlichen. Artikel 91c des Grundgesetzes ermöglicht Bund und Ländern ausdrücklich die Zusammenarbeit bei Planung, Errichtung und Betrieb ihrer informationstechnischen Systeme sowie die Festlegung gemeinsamer Standards.
Ein einzelnes Bundesgesetz würde dafür allerdings nicht in jedem Bereich ausreichen. Wegen der verteilten Zuständigkeiten wären ein abgestimmtes Gesetzespaket, Staatsverträge und verbindliche Beschlüsse von Bund und Ländern erforderlich.
Die rechtliche Leitlinie sollte lauten:
Politische Entscheidungen bleiben dezentral. Verwaltungsprozesse, Datenmodelle und technische Werkzeuge werden grundsätzlich vereinheitlicht.
Neue Gesetze sollten künftig nicht mehr nur als Fließtext beschlossen werden. Zu jeder neuen Verwaltungsregelung müssen gleichzeitig bereitgestellt werden:
- maschinenlesbare Entscheidungsregeln,
- ein Datenmodell,
- ein Stammprozess,
- definierte Schnittstellen,
- Testfälle,
- eine digitale Bescheidvorlage.
So wird verhindert, dass nach jeder Gesetzesänderung hunderte Verwaltungen und Softwareunternehmen dieselbe Regel erneut auslegen und getrennt programmieren.
Vorsichtige Kostenrechnung
Eine öffentlich verfügbare, konsolidierte Gesamtrechnung aller IT-Ausgaben von Bund, Ländern, Kommunen und politischen Vertretungen ist nicht ersichtlich. Die Kosten verteilen sich über zahlreiche Haushalte, Behörden, Eigenbetriebe, Rechenzentren und Verträge. Selbst für den Bund hat der Bundesrechnungshof wiederholt ein wirksameres IT-Controlling gefordert.
Eine Kostenbetrachtung kann deshalb zunächst nur eine grobe Modellrechnung sein. Sie sollte bewusst vorsichtig geplant werden.
Planungsannahmen
- rund vier Millionen persönliche Standardgeräte einschließlich Verwaltungsarbeitsplätzen, Mandatsträgern, Reservegeräten und mobilen Arbeitsplätzen,
- durchschnittlich nur sechs Jahre Nutzungsdauer, obwohl technisch sieben Jahre oder mehr angestrebt werden,
- rund 1.500 Euro je vollständigem Gerätepaket einschließlich Tastatur, Hülle, Dock, Netzteilen, Mobilfunk und Sicherheitskomponenten,
- großzügig bemessene Rücklagen für Akkus, Reparaturen und Ersatzgeräte,
- weiterhin erhebliche Ausgaben für Entwicklung, Sicherheit, Support und Cloudbetrieb.
Vier Millionen Geräte zu jeweils 1.500 Euro entsprechen einem Bestand von rund sechs Milliarden Euro. Bei einer vorsichtig angesetzten durchschnittlichen Nutzung von sechs Jahren müssten rechnerisch Geräte im Wert von rund einer Milliarde Euro pro Jahr ersetzt werden.
Mit Reparaturen, Akkus, Zubehör, Logistik und Reserven sollte für die Hardware vorsichtshalber mit rund eineinhalb Milliarden Euro jährlich gerechnet werden. Die eigentliche Hardware wäre damit nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Gesamtkosten.
Heutige und zukünftige laufende Kosten
| Kostenbereich | Heutiges Modell | Einheitliches Zielmodell |
|---|---|---|
| Geräte, Standardsoftware, Management und Arbeitsplatzsupport | ca. 10–12 Mrd. € jährlich | ca. 5–7 Mrd. € jährlich |
| Fachverfahren, Schnittstellen, parallele Entwicklungen, Rechenzentren und Anwendungsbetrieb | ca. 12–18 Mrd. € jährlich | ca. 8–11 Mrd. € jährlich |
| Gesamte betrachtete Verwaltungs-IT | ca. 22–30 Mrd. € jährlich | ca. 13–18 Mrd. € jährlich |
Nicht enthalten sind beispielsweise militärische Waffensysteme, wissenschaftliche Hochleistungsrechner, medizinische Spezialtechnik, Einsatzleitstellen und industrielle Steuerungssysteme.
Die Zahlen sind keine amtliche Erhebung, sondern eine vorsichtige Planungsrechnung. Für einen Haushalt sollte deshalb nicht sofort mit der größtmöglichen Einsparung kalkuliert werden.
Rechnerisch ergäbe die Tabelle eine jährliche Entlastung von neun bis zwölf Milliarden Euro. Genau deshalb sollte niedriger geplant werden. Seriös wäre zunächst folgendes Ziel:
Nach vollständiger Umstellung sollen mindestens fünf Milliarden Euro jährlich eingespart werden. Ein langfristiges Einsparpotenzial von fünf bis zehn Milliarden Euro pro Jahr erscheint erreichbar.
Bei einzelnen Softwarearten kann die Einsparung deutlich über 50 Prozent liegen. Das gilt besonders dort, wo heute hunderte oder tausende Verwaltungen ähnliche Programme, Schnittstellen und Wartungsverträge getrennt finanzieren. Über die gesamte Verwaltungs-IT wäre eine pauschale Halbierung dagegen zu optimistisch, weil Cloudbetrieb, Sicherheit, Entwicklung und Support weiterhin bezahlt werden müssen.
Übergangskosten bewusst hoch ansetzen
Die neue Plattform lässt sich nicht über Nacht einführen. In der Übergangszeit müssen alte und neue Systeme teilweise parallel betrieben werden. Daten müssen bereinigt, vereinheitlicht und migriert werden. Fachverfahren müssen ersetzt, Beschäftigte geschult und rechtliche Grundlagen angepasst werden.
Für einen Zeitraum von etwa zehn Jahren sollte vorsichtshalber ein zusätzlicher Transformationsrahmen von bis zu 30 Milliarden Euro vorgesehen werden.
| Transformationsbereich | Vorsichtiger Rahmen |
|---|---|
| Prozessaufnahme, Konsolidierung und Rechtsanpassung | ca. 3 Mrd. € |
| Gerätearchitektur, Linux-Plattform und Sicherheitsentwicklung | ca. 3 Mrd. € |
| Verwaltungscloud, Identitäten, Netze und Bundes-SIM | ca. 7 Mrd. € |
| Neuentwicklung und Konsolidierung der Fachverfahren | ca. 12 Mrd. € |
| Migration, Schulung, Rollout und Parallelbetrieb | ca. 5 Mrd. € |
| Gesamt | bis zu 30 Mrd. € |
Das ist bewusst eher zu hoch als zu niedrig geplant. Nicht verbrauchte Mittel bleiben verfügbar oder werden eingespart. Umgekehrt sollte das Projekt nicht auf unrealistisch niedrigen Annahmen beruhen und später durch ständige Nachträge verteuert werden.
Eine Amortisation sollte nicht bereits nach drei oder vier Jahren versprochen werden. Unter vorsichtigen Annahmen ist ein Zeitraum von ungefähr acht bis zwölf Jahren ab Programmstart realistischer. Danach wirken die jährlichen Einsparungen dauerhaft.
Eine verbindliche Umstellung statt freiwilliger Nachnutzung
Die Vereinheitlichung funktioniert nur, wenn neue Insellösungen tatsächlich enden.
Sobald ein zentrales Fachmodul verfügbar und einsatzfähig ist, sollte gelten:
- keine neue Beschaffung eines parallelen örtlichen Fachverfahrens,
- keine Verlängerung langfristiger Altverträge ohne Ausnahmegenehmigung,
- verbindlicher Migrationszeitraum,
- veröffentlichter Abschalttermin des Altsystems,
- gemeinsame Finanzierung des bundesweiten Standards,
- offene Veröffentlichung des staatlich finanzierten Quellcodes,
- keine kommunalen Sonderversionen ohne zwingenden Rechtsgrund.
Eine freiwillige Plattform, die neben tausenden bestehenden Lösungen angeboten wird, spart kaum Geld. Sie schafft lediglich ein weiteres System. Die gemeinsame Plattform muss langfristig der verbindliche Standard werden.
Fazit
Deutschland benötigt nicht 11.000 unterschiedlich digitalisierte Kommunen und zahlreiche voneinander getrennte Landes- und Bundeslösungen. Es benötigt eine gemeinsame staatliche Plattform mit rechtlich und technisch getrennten Mandanten.
Die Kommune entscheidet weiterhin, ob sie ein Schwimmbad betreibt, welche Preise sie verlangt und welche politischen Schwerpunkte sie setzt. Sie entscheidet aber nicht mehr, welches Dateiformat eine Rechnung hat, welche Software den Zahlungslauf ausführt oder wie eine digitale Akte technisch aufgebaut ist.
Behördenbeschäftigte und Mandatsträger erhalten eine einheitliche, langlebige und abgesicherte Geräteplattform. Fachsoftware wird einmal entwickelt und gemeinsam genutzt. Verwaltungsprozesse werden vor der Digitalisierung geprüft, vereinfacht und rechtlich verbindlich festgelegt. Örtliche Unterschiede werden als Werte und Module hinterlegt, nicht als eigene Software programmiert.
Der entscheidende Grundsatz lautet:
Politik bleibt dezentral. Verwaltung wird standardisiert. Software wird gemeinsam entwickelt. Sicherheit wird zentral gewährleistet.
Unter vorsichtigen Annahmen wären dafür zunächst hohe Investitionen erforderlich. Langfristig ließen sich jedoch jährlich mindestens fünf Milliarden Euro einsparen, möglicherweise bis zu zehn. Zugleich würde die Verwaltung schneller, sicherer, reparierbarer und unabhängiger von einzelnen Technologieanbietern.
Quellen
Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Statistisches Bundesamt: Öffentlicher Dienst 2025, Pressemitteilung Nr. 215 vom 22. Juni 2026. Rund 5,5 Millionen Beschäftigte zum Stichtag 30. Juni 2025, etwa zwölf Prozent aller Erwerbstätigen.
openDesk und ZenDiS. Deutsche Rentenversicherung Bund: openDesk als Notfallarbeitsplatz, Pressemitteilung vom 21. Juli 2026 — rund 100.000 mit openDesk ausgestattete Verwaltungsarbeitsplätze. Weitere Angaben zu Auftrag und Entwicklung: ZenDiS und openDesk. openDesk ist im Oktober 2024 auf den Markt gekommen und geht auf die Initiative „Souveräner Arbeitsplatz“ des Bundesinnenministeriums zurück.
Beschaffung von Open Source. Im März 2026 haben sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und Bitkom auf einheitliche Vertragsbedingungen für die Beschaffung quelloffener Lösungen verständigt (EVB-IT Open Source). Damit besteht erstmals ein standardisierter Vertragsrahmen für diesen Beschaffungsbereich.
Rechtsgrundlagen. Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (kommunale Selbstverwaltung) und Artikel 91c des Grundgesetzes (Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei informationstechnischen Systemen und gemeinsamen Standards).
Methodik und Standards. Das Föderale Informationsmanagement (FIM) beschreibt Leistungen, Stammprozesse und einheitliche Datenfelder. Das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) soll den Mehrfachnachweis vorhandener Belege überflüssig machen. Die Deutsche Verwaltungscloud ist als gemeinsames Cloud-Fundament von Bund, Ländern und Kommunen angelegt.
IT-Controlling des Bundes. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt ein wirksameres IT-Controlling angemahnt.
Hinweise
Eine öffentlich verfügbare, konsolidierte Gesamtrechnung aller IT-Ausgaben von Bund, Ländern, Kommunen und politischen Vertretungen existiert nicht. Die Kosten verteilen sich über zahlreiche Haushalte, Behörden, Eigenbetriebe, Rechenzentren und Verträge.
Sämtliche Kostenangaben in diesem Beitrag sind deshalb Modellrechnungen und keine Erhebungen. Sie sind bewusst so angelegt, dass die Einsparung eher unterschätzt und der Aufwand eher überschätzt wird.
Die Zahl von rund 200.000 kommunalen Mandaten ist eine verbreitete Größenordnung, keine amtliche Statistik.
Stand: Juli 2026