Kommunales Ehrenamt

Ehrenamt muss Ehrenamt bleiben

Warum kommunale Mandate fair entschädigt und klar begrenzt gehören

Kommunalpolitik verdient Anerkennung. Sie darf aber nicht schleichend vom Ehrenamt zum vergüteten Nebenjob werden.

Von Christian Maier · · 15 Minuten Lesezeit

In der Wallfahrtsstadt Werl sitzen 38 Menschen im Rat. Jeder von ihnen erhält, allein für das reguläre Mandat, 416,70 Euro im Monat. Das sind 5.000,40 Euro im Jahr, unabhängig davon, wie viele Sitzungen stattgefunden haben. Zusammengerechnet ergeben die Grundpauschalen rund 190.000 Euro jährlich.

Der Werler Haushaltsplan 2026 weist für Aufwandsentschädigungen an Ratsmitglieder, stellvertretende Bürgermeister, Fraktions- und Ausschussvorsitzende insgesamt rund 412.000 Euro aus. Das ist ein Ansatz und nicht die spätere Auszahlung, aber es zeigt die Größenordnung.

Werl ist dabei kein Ausreißer. Die Stadt wendet schlicht die nordrhein-westfälische Entschädigungsverordnung an, so wie es jede andere Kommune des Landes auch tut. Genau das ist der Punkt: Nicht eine einzelne Gemeinde ist großzügig geworden, sondern das System.

Wie aus Porto und Fahrtkosten eine Vergütung wurde

Vollständig unbezahlt sollte kommunalpolitische Arbeit nicht sein. Ein Mandat kostet Zeit und Geld: Sitzungen müssen vorbereitet, Unterlagen gelesen, Gespräche geführt und Entscheidungen verantwortet werden. Niemand darf wegen Fahrt-, Betreuungs- oder Arbeitskosten von einem Mandat ausgeschlossen sein.

Zwischen vier Dingen ist aber zu unterscheiden: der Erstattung notwendiger Kosten, einer begrenzten Anerkennung des Zeitaufwands, dem vollständigen Ersatz eines individuellen Berufseinkommens und zusätzlichen Zahlungen für Ämter und Funktionen. Heute werden diese vier Ebenen regelmäßig vermischt.

Die Verordnung selbst macht daraus kein Geheimnis. Sie bezeichnet die Aufwandsentschädigung ausdrücklich nicht nur als pauschalierten Auslagenersatz, sondern zugleich als Ersatz für den Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung. Die monatliche Vollpauschale für Ratsmitglieder liegt 2026 je nach Einwohnerzahl zwischen 259,00 Euro und 709,50 Euro. Dazu können Funktionszulagen, Sitzungsgelder, Fahrtkosten und ein individueller Verdienstausfall von bis zu 84,00 Euro je Stunde kommen.

Zum 1. Januar 2026 stiegen diese Sätze einmalig um rund acht Prozent, weil die Anpassung für mehrere zurückliegende Jahre nachgeholt wurde. Ab 2027 steigen sie automatisch jedes Jahr um zwei Prozent — ohne dass darüber noch einmal politisch entschieden werden müsste.

Um Papier, Porto und Fahrtkosten geht es hier längst nicht mehr.

Vier Konstruktionsfehler

Die Schwäche des heutigen Systems liegt nicht allein in der Höhe der Beträge. Sie liegt in der Konstruktion.

Die Einwohnerzahl bestimmt den Betrag

Ein Ratsmitglied in einer Millionenstadt erhält fast das Dreifache dessen, was ein Ratsmitglied in einer Gemeinde mit 8.000 Einwohnern bekommt. Die tatsächlichen Sachkosten unterscheiden sich dabei kaum: Ein Tablet, eine dienstliche E-Mail-Adresse, ein Ratsinformationssystem und eine Internetverbindung kosten überall ungefähr dasselbe.

Der politische Arbeitsumfang mag in der Großstadt höher sein. Daraus folgt aber nicht, dass jede zusätzliche Stunde automatisch eine öffentlich zu vergütende Arbeitsstunde ist. Ein Ehrenamt bleibt eine freiwillige Tätigkeit.

Und wenn eine Funktion tatsächlich den Umfang einer regelmäßigen Teilzeitbeschäftigung erreicht, dann sollte man sie ehrlich als politisches Teilzeitamt ausgestalten — mit Aufgabenbeschreibung, Arbeitszeit und Vergütung. Immer höhere Pauschalen weiterhin „Aufwandsentschädigung" zu nennen, ist der intransparentere Weg.

Dasselbe Mandat wird nach privatem Einkommen bezahlt

Zwei Ratsmitglieder sitzen in derselben Sitzung, lesen dieselben Vorlagen, treffen dieselbe Entscheidung. Das eine erhält den Regelstundensatz, das andere kann einen deutlich höheren Verdienstausfall geltend machen — bis zur landesrechtlichen Obergrenze von 84,00 Euro je Stunde.

Bewertet wird damit nicht die kommunalpolitische Leistung, sondern das private Einkommen.

Der Grundgedanke des Verdienstausfalls ist richtig: Schichtarbeiter, Angestellte, Alleinerziehende und Selbstständige sollen sich ein Mandat leisten können. Daraus folgt aber nicht, dass ein Ehrenamt jeden denkbaren individuellen Stundenverdienst vollständig ersetzen muss.

Zulagen addieren sich

Ausschussvorsitzende erhalten in Nordrhein-Westfalen zusätzlich den einfachen Satz der Vollpauschale. Fraktionsvorsitzende den zweifachen, ab acht Fraktionsmitgliedern den dreifachen. Die erste ehrenamtliche Stellvertretung des Bürgermeisters ebenfalls den dreifachen Satz.

Mehrere Aufwandsentschädigungen dürfen nebeneinander bezogen werden. Begrenzt ist die Summe erst beim Fünffachen der normalen Vollpauschale. Für die Werler Stufe bedeutet das rechnerisch:

5 × 416,70 Euro = 2.083,50 Euro monatlich

Der individuelle Verdienstausfall kommt daneben weiterhin in Betracht. Mit einer Kostenerstattung hat ein solcher Betrag nichts mehr zu tun.

Die Pauschale fließt unabhängig von der Aktivität

Die monatliche Vollpauschale wird auch in einem Monat gezahlt, in dem gar keine Ratssitzung stattfindet. Sie entfällt erst, wenn das Mandat länger als drei Monate ununterbrochen nicht ausgeübt wird — und auch dann nur, wenn das Ratsmitglied den Grund selbst zu vertreten hat.

Das ist zu grob gerastert. Wer Ausschüsse besucht, Bürgergespräche führt und Vorlagen sorgfältig durcharbeitet, erhält denselben Grundbetrag wie jemand, der gelegentlich erscheint. Weder ist das leistungsbezogen, noch ist es eine präzise Kostenerstattung.

Ende Juli 2026 wurde ein Fall öffentlich, der genau diese Lücke zeigt — wieder in Werl. Ein im Februar 2026 nachgerücktes Ratsmitglied nahm nach Angaben der Stadt von sechs Ratssitzungen und zwei Ausschussterminen an zweien teil. Die Pauschale von 416,70 Euro lief weiter. Die Stadt bestätigte den Grundsatz ausdrücklich: Die monatlichen Aufwandsentschädigungen werden pauschal gezahlt und auch dann ausgezahlt, wenn in einem Monat keine Sitzung stattfindet oder jemand an einzelnen Sitzungen nicht teilnimmt.

Genau hier wird der Fall interessant — und er taugt gerade nicht als Empörungsgeschichte über eine Person. Er zeigt beide Hälften des Problems auf einmal.

Erstens ist die Zahlung von der Tätigkeit entkoppelt. Ob jemand zwei von acht Terminen wahrnimmt oder acht von acht, ändert am Betrag nichts. Die Dreimonatsregel greift nur bei durchgehender Nichtausübung und nur, wenn der Betroffene sie selbst zu vertreten hat; bei entschuldigten Einzelfehlzeiten läuft sie leer. Die Stadt teilte zudem mit, dass für das Fernbleiben grundsätzlich keine Gründe genannt werden müssen und die Verwaltung das Entschuldigungsverhalten einzelner Ratsmitglieder nicht bewertet.

Zweitens ist der Betroffene Pflegekraft im Schichtdienst, kurzfristig nachgerückt, ohne kommunalpolitische Erfahrung — er beschrieb die Aufgabe selbst als überwältigend und meldete sich für mehrere Sitzungen mit beruflichen Gründen ab. Das ist exakt der Mensch, für den die Zugänglichkeit eines Mandats überhaupt geregelt werden muss. Wer solche Fälle nur sanktionieren will, bekommt am Ende Räte aus Pensionären, Selbstständigen und Beamten.

Beide Beobachtungen zusammen ergeben die Richtung dieses Vorschlags: Die Entschädigung muss an die tatsächliche Ausübung gekoppelt werden — und gleichzeitig muss der Staat die Ausübung überhaupt erst möglich machen. Das eine ohne das andere wäre entweder ungerecht oder wirkungslos.

Der Vorschlag: höchstens 300 Euro im Monat

Ein nachvollziehbares Modell wäre eine bundesweit weitgehend einheitliche Gesamtentschädigung mit einer klaren Obergrenze:

Höchstens 300 Euro monatlich für ein reguläres ehrenamtliches kommunales Mandat.

Entscheidend ist das Wort Obergrenze. Die 300 Euro wären kein automatisch auszuzahlender Festbetrag, sondern die Decke. Sie deckten sämtliche gewöhnlichen Belastungen ab: Zeitaufwand und Vorbereitung, die Teilnahme an Rat, Ausschüssen und Fraktionssitzungen, Fahrten innerhalb der Kommune, Telefon und Internet sowie einen normalen, begrenzten Verdienstausfall.

Zusätzliche Sitzungsgelder, allgemeine Fahrtkostenpauschalen, private Druckkosten und individueller Verdienstausfall entfielen daneben.

Praktisch ließe sich das als einheitliche Grundpauschale plus aktivitätsbezogener Anteil ausgestalten. Die vollen 300 Euro würden nur bei tatsächlicher Mandatsausübung erreicht. Das berücksichtigt die laufende Vorbereitung ebenso wie die reale Teilnahme, ohne jede einzelne Arbeitsstunde abzurechnen.

Wer wenig oder durchschnittlich verdient, bekommt damit einen spürbaren Ausgleich. Wer sehr viel verdient, bekommt denselben Höchstbetrag. Eine Rechtsanwältin, ein Unternehmer oder eine hoch bezahlte Spezialistin erhielte den möglichen Stundenverdienst nicht vollständig ersetzt. Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern die Folge des ehrenamtlichen Charakters. Der Staat muss ein Mandat zugänglich machen. Er muss nicht jedes individuelle Einkommen absichern.

Was der Staat im Gegenzug liefern muss

Dieser Ansatz funktioniert allerdings nur, wenn die öffentliche Hand die Mandatsarbeit vernünftig organisiert. Wer den Verdienstausfall begrenzt, muss dafür sorgen, dass möglichst wenig Verdienst ausfällt.

Dazu gehören langfristig veröffentlichte Sitzungskalender, Sitzungsbeginn grundsätzlich außerhalb üblicher Arbeitszeiten, digitale Teilnahme an geeigneten Ausschuss- und Arbeitssitzungen, sichere hybride Formate, digital bereitgestellte Unterlagen und der Verzicht auf unnötige Präsenztermine mitten am Arbeitstag.

Bemerkenswert ist, dass das geltende Recht in diese Richtung bereits zeigt. Der Verdienstausfall setzt voraus, dass die Mandatsausübung während der Arbeitszeit überhaupt erforderlich ist; als regelmäßige Arbeitszeit gelten dabei in der Regel Werktage zwischen 8 und 18 Uhr. Und wo sich abzeichnet, dass Fraktionssitzungen missbräuchlich wiederholt in die Arbeitszeit gelegt werden, darf die Hauptsatzung den Ersatz des Verdienstausfalls ausschließen.

Werl beginnt seine Ratssitzungen gewöhnlich um 18 Uhr. Bei dieser Terminlage ist ein nennenswerter Verdienstausfall systematisch die Ausnahme, nicht die Regel. Das Instrument existiert also bereits — es wird nur nicht konsequent genutzt.

Der Werler Fall zeigt allerdings, dass ein später Sitzungsbeginn allein nicht genügt. Wer im Schichtdienst arbeitet, kann auch abends im Dienst sein. Deshalb gehören digitale Teilnahme an geeigneten Sitzungen, früh veröffentlichte Termine und eine ernsthafte Einarbeitung für Nachrückende zur Gegenleistung dazu — nicht als Komfort, sondern als Voraussetzung dafür, dass die Obergrenze überhaupt zumutbar ist.

Die wenigen echten Ausnahmen

Eine starre Grenze darf nicht dazu führen, dass Menschen wegen einer Behinderung, wegen Pflegeverantwortung oder wegen notwendiger Kinderbetreuung faktisch ausgeschlossen werden.

Deshalb sollten eng begrenzte, nachgewiesene Sonderkosten außerhalb der Pauschale erstattet werden: behinderungsbedingte Assistenz und technische Hilfen, notwendige Kinder- oder Pflegebetreuung, genehmigte Dienstreisen außerhalb des gewöhnlichen kommunalen Gebiets sowie außergewöhnliche, unmittelbar durch das Mandat veranlasste Ausgaben.

Diese Leistungen sind keine zusätzliche Vergütung. Sie beseitigen konkrete Zugangshindernisse und werden zweckgebunden abgerechnet.

Auch Funktionen brauchen eine Decke

Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende und stellvertretende Bürgermeister tragen zusätzliche Verantwortung. Ein begrenzter Zuschlag ist angemessen. Nicht angemessen ist, dass für jede Funktion eine weitere vollständige Pauschale hinzukommt.

Sinnvoller wäre ein persönlicher Gesamtdeckel:

Reguläres Mandat: höchstens 300 Euro monatlich.
Mandat einschließlich sämtlicher kommunaler Funktionen: höchstens 500 Euro monatlich.

Dieser Deckel müsste auch dann greifen, wenn eine Person gleichzeitig dem Gemeinderat und dem Kreistag angehört oder mehrere Ausschuss- und Fraktionsfunktionen übernimmt.

Erreicht eine Funktion einen Zeitumfang, bei dem 500 Euro offensichtlich unangemessen wären, ist es vermutlich kein Ehrenamt mehr. Dann wäre die richtige Konsequenz ein ausdrücklich geregeltes Teilzeitamt — und nicht ein Geflecht aus immer weiteren Aufwandsentschädigungen.

Keine volle Pauschale ohne Mandatsausübung

Wer ein Mandat annimmt, übernimmt Verantwortung gegenüber Wählerinnen und Wählern. Dauerhafte oder wiederholte unentschuldigte Abwesenheit darf nicht folgenlos bleiben.

Das richtet sich nicht gegen Krankheit, Schwangerschaft, Pflegeverantwortung oder andere unverschuldete Gründe. Aber bei selbst zu vertretender dauerhafter Nichtausübung sollte der aktivitätsbezogene Teil deutlich früher entfallen als erst nach drei Monaten.

Dafür braucht es keine politische Leistungskontrolle. Es genügen nachvollziehbare Mindestkriterien: Teilnahme an den zuständigen Gremien, rechtzeitige Abmeldung bei Verhinderung, tatsächliche Wahrnehmung der übernommenen Aufgaben, keine dauerhafte vollständige Inaktivität.

Bewertet werden darf niemals, wie ein Ratsmitglied abstimmt oder welche Position es vertritt. Es geht allein darum, ob das Mandat überhaupt ausgeübt wird.

Volle Transparenz

Alle kommunalpolitischen Entschädigungen sollten jährlich personenbezogen veröffentlicht werden: Grundentschädigung, Funktionszulagen, Sitzungsgelder, Verdienstausfall, Reisekosten und sonstige öffentliche Zahlungen aus dem Mandat.

Sensible Angaben über Behinderung, Pflege oder Kinderbetreuung gehören dabei nicht in die Öffentlichkeit. Sie lassen sich in einer neutralen Sammelkategorie ausweisen.

Die Veröffentlichung der abstrakten Satzung reicht nicht. Bürgerinnen und Bürger sollten erkennen können, welche Gesamtsumme tatsächlich an eine Person geflossen ist.

Das Mandatsgerät ersetzt private Pauschalen

Jedes Ratsmitglied sollte beim erstmaligen Amtsantritt ein einheitliches, sicheres 2-in-1-Gerät erhalten — Tablet und Notebook in einem, mit angedockter Tastatur, robuster Schutzhülle, austauschbarem Akku, quelloffenem und zentral gepflegtem Betriebssystem, Verschlüsselung und Mehrfaktor-Authentifizierung, dienstlicher E-Mail-Adresse, Zugang zum Ratsinformationssystem, verwalteter Mobilfunkverbindung und sicheren Konferenzfunktionen.

Das Gerät ist ein öffentliches Arbeitsmittel und wird deshalb nicht auf die 300-Euro-Grenze angerechnet. Im Gegenzug entfallen private Pauschalen für Computer, Drucker, Papier, Porto und Internet weitgehend.

Ein neues Gerät gibt es nicht automatisch zu jeder Wahlperiode. Es wird bis zum Ende der Mandatstätigkeit genutzt; ausgetauscht wird bei Defekt, erheblichem Verschleiß, fehlender Sicherheitsunterstützung oder einem anderen technischen Grund. Fünf bis sieben Jahre Nutzungsdauer sollten das Ziel sein.

Nach Ende des Mandats werden alle Zugänge gesperrt, Zertifikate entfernt und dienstliche Daten kryptografisch gelöscht. Anschließend kann der bisherige Nutzer das Gerät zum festgestellten Restwert übernehmen. Ist Rücknahme, Lagerung und Verwertung teurer als der Restwert, ist eine Übernahme zum symbolischen Betrag wirtschaftlich sinnvoll — und sie schafft einen Anreiz, sorgfältig mit dem Gerät umzugehen.

Was das kostet

Eine vollständige amtliche Gesamtrechnung aller kommunalen Entschädigungen existiert nicht. Auch eine bundesweit einheitliche Statistik sämtlicher Mandate, Zulagen und Verdienstausfälle gibt es nicht. Deshalb kann hier nur mit stark gerundeten Modellwerten gearbeitet werden. Ausgangspunkt sind rund 200.000 kommunale Mandate.

Heute. Unterstellt man über alle Bundesländer, Gemeindegrößen und Funktionen hinweg durchschnittliche direkte Zahlungen von 200 bis 400 Euro je Mandat und Monat, ergibt sich ein Korridor von rund 500 Millionen bis einer Milliarde Euro jährlich. Die Spanne ist bewusst breit: In kleinen Gemeinden werden teilweise nur geringe Sitzungsgelder gezahlt, während größere Städte und einzelne Funktionsinhaber deutlich mehr erhalten. Fraktionsfinanzierung, Geschäftsstellenpersonal, allgemeine Ratsverwaltung und Wahlkosten sind nicht enthalten.

Die Obergrenze allein spart nichts. Bekämen alle 200.000 Mandatsträger jeden Monat pauschal 300 Euro, kostete das 720 Millionen Euro jährlich. In Ländern und kleinen Gemeinden, die heute weniger zahlen, entstünden sogar Mehrkosten. Genau deshalb sind die 300 Euro als Decke und nicht als Anspruch konstruiert.

Im neuen Modell. Liegt die tatsächliche durchschnittliche Auszahlung aus Grund- und Aktivitätsanteil bei 180 bis 220 Euro, ergeben sich rund 430 bis 530 Millionen Euro jährlich. Für begrenzte Funktionszuschläge und notwendige Sonderkosten kommen vorsichtig 50 bis 100 Millionen Euro hinzu — zusammen 500 bis 630 Millionen Euro.

Die Geräteplattform. Für rund 200.000 Mandate zuzüglich Reserve wäre mit etwa 220.000 Geräten zu rechnen. Bei 1.500 Euro je vollständigem Paket und sechs Jahren Nutzung ergibt das rechnerisch rund 55 Millionen Euro Hardwareaufwand jährlich. Mit zentralem Betrieb, Sicherheitsupdates, Geräteverwaltung, Support, Reparaturen und Logistik sind 80 bis 120 Millionen Euro jährlich realistischer. Ein Teil davon ersetzt allerdings heutige Ausgaben für Tablets, Ratsinformationssysteme, Druck, Porto und dezentralen Support.

KostenbereichHeuteVorgeschlagenes Modell
Entschädigungen und Zusatzleistungenca. 500 Mio. – 1 Mrd. €ca. 500 – 630 Mio. €
Einheitliche Geräteplattformdezentral, nicht beziffertca. 80 – 120 Mio. €
Grobe Gesamtgrößenordnungnicht konsolidiertca. 580 – 750 Mio. €

Hier ist Ehrlichkeit wichtiger als eine große Zahl. Liegen die heutigen Kosten am unteren Rand des Korridors, spart dieses Modell nichts — es kostet dann sogar etwas mehr, weil die Geräteplattform hinzukommt. Ein spürbarer Einspareffekt in der Größenordnung von 100 bis 300 Millionen Euro jährlich entsteht nur, wenn die tatsächlichen heutigen Zahlungen in der oberen Hälfte des Korridors liegen. Belastbar wird das erst nach einer vollständigen Bestandsaufnahme.

Der eigentliche Ertrag der Reform liegt deshalb nicht im Haushalt. Er liegt in Gleichbehandlung, Nachvollziehbarkeit und einer klaren Grenze zwischen Ehrenamt und Erwerbstätigkeit.

Werl, noch einmal gerechnet

Für die 38 regulären Ratsmitglieder ergeben sich aus der Grundpauschale heute rund 190.000 Euro jährlich. Bei einer Obergrenze von 300 Euro wären es höchstens 136.800 Euro — eine Differenz von rund 53.000 Euro jährlich, allein bei den Grundpauschalen.

Weitere Effekte kämen durch die Deckelung der Funktionszulagen und den Wegfall zusätzlicher Verdienstausfälle hinzu. Wie hoch sie in Werl genau wären, lässt sich ohne eine vollständige Aufstellung aller tatsächlichen Zahlungen nicht seriös beziffern.

Der rechtliche Weg

Die Entschädigung kommunaler Mandatsträger regeln im Wesentlichen die Kommunalgesetze und Verordnungen der Länder. Ein Beschluss des Bundes oder einer einzelnen Kommune reicht deshalb nicht. Schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat festgestellt, dass die Länder unterschiedliche Systeme aus Pauschalen, Sitzungsgeldern, Auslagen- und Verdienstausfallersatz vorsehen.

In Nordrhein-Westfalen müsste insbesondere der gesetzliche Anspruch auf individuelle Erstattung des Verdienstausfalls geändert werden. Die Gemeindeordnung gewährt Rats- und Ausschussmitgliedern derzeit ausdrücklich beides: eine angemessene Aufwandsentschädigung und den Ersatz des während der Arbeitszeit entstehenden Verdienstausfalls.

Erforderlich wären daher ein gemeinsames Entschädigungsmodell der Länder, weitgehend gleichlautende Änderungen der Kommunalgesetze, einheitliche Höchstgrenzen, verbindliche Transparenzregeln, eine gemeinsame digitale Geräteplattform und eine bundesweit vergleichbare statistische Erfassung aller Zahlungen.

Eine freiwillige Empfehlung wäre zu schwach. Länder und Kommunen würden sonst weiterhin eigene Pauschalen, Ausnahmen und Zusatzleistungen schaffen.

Fazit

Kommunalpolitisches Engagement ist wichtig, und es muss auch Menschen offenstehen, die weder wohlhabend noch pensioniert noch beruflich vollständig flexibel sind. Daraus folgt jedoch kein Anspruch darauf, dass ein Ehrenamt jedes individuelle Einkommen vollständig ersetzt.

Kommunale Mandate bleiben Ehrenämter. Die öffentliche Hand stellt sämtliche notwendigen digitalen Arbeitsmittel. Reguläre Mandatsträger erhalten abhängig von der tatsächlichen Mandatsausübung höchstens 300 Euro im Monat, alle Mandate und Funktionen einer Person zusammen höchstens 500 Euro. Gewöhnliche Aufwendungen und normale Einkommensausfälle sind damit abgegolten. Nur notwendige Betreuungs-, Assistenz- und außergewöhnliche Reisekosten kommen hinzu. Alle Zahlungen werden veröffentlicht.

Die 300-Euro-Grenze allein genügt nicht. Wird sie automatisch an jeden ausgezahlt und bleiben Verdienstausfall, Fahrtkosten und Funktionszulagen daneben bestehen, ist sie nur eine weitere Pauschale.

Entscheidend ist das Gesamtmodell: eine einheitliche Grenze, keine Doppelzahlungen, keine unbegrenzte Einkommensabsicherung, digitale Arbeitsmittel, tatsächliche Mandatsausübung und vollständige Transparenz.

So bleibt Kommunalpolitik für alle zugänglich, ohne dass aus einem Ehrenamt ein staatlich finanziertes Zusatzeinkommen wird.

Quellen

Rechtsgrundlage. Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1138), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1178), in Kraft seit 1. Januar 2026. Im Einzelnen:

  • § 1 Absatz 1 — Aufwandsentschädigung als Auslagenersatz *und* Ersatz für Zeit und Arbeitsleistung
  • § 2 Absatz 1 — Vollpauschalen von 259,00 bis 709,50 Euro; 416,70 Euro für Gemeinden mit 30.001 bis 40.000 Einwohnern
  • § 5 Absätze 1, 6 und 7 — Zulagen für Stellvertretungen, Ausschuss- und Fraktionsvorsitze
  • § 6 Absätze 1 und 6 — Verdienstausfall, Höchstbetrag 84,00 Euro je Stunde, Arbeitszeit in der Regel werktags 8 bis 18 Uhr
  • § 7 Absätze 2, 5 und 6 — Fünffachgrenze, Missbrauchsklausel bei Fraktionssitzungen, Dreimonatsregel
  • § 10 — Anhebung um zwei Prozent jährlich ab 2027

Anhebung 2026. GAR NRW: Neue Entschädigungsverordnung — einmalige Erhöhung um rund 8,2 Prozent zum 1. Januar 2026 als Nachholung für die Jahre 2021 bis 2023.

Der Werler Fall. Gerald Bus: „Doofe Umstände“: Linken-Ratsherr fehlt seit Monaten im Rat – kassiert aber 416 Euro im Monat, Soester Anzeiger, 27. Juli 2026. Die Angaben zu den Sitzungsterminen, zur Pauschalzahlung unabhängig von der Teilnahme und zur Handhabung durch die Verwaltung stammen aus dieser Veröffentlichung und den dort wiedergegebenen Auskünften der Stadt Werl.

Werler Zahlen. Hauptsatzung, Geschäftsordnung des Rates und Haushaltsplan 2026 der Wallfahrtsstadt Werl.

Bundesebene. Die Feststellung, dass die Länder unterschiedliche Systeme aus Pauschalen, Sitzungsgeldern, Auslagen- und Verdienstausfallersatz vorsehen, stützt sich auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Hinweise

Die Zahl von rund 200.000 kommunalen Mandaten ist eine verbreitete Größenordnung, keine amtliche Statistik. Eine bundesweit einheitliche Erhebung sämtlicher Mandate, Zulagen und Verdienstausfälle existiert nicht.

Alle Kostenangaben in diesem Beitrag sind ausdrücklich Modellrechnungen und keine Erhebungen. Sie sind so angelegt, dass sie eher zu vorsichtig als zu günstig ausfallen.

Der Werler Fall wird hier ohne Namensnennung wiedergegeben. Es geht um die Regel, nicht um eine Person; wer den Fall im Einzelnen nachlesen möchte, findet ihn unter der angegebenen Quelle.

Stand: Juli 2026

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