Stellungnahme

Wenn die Pauschale auch ohne Sitzung fließt

Stellungnahme zu einem Fall aus Werl

Ein Ratsmitglied nimmt an zwei von acht Terminen teil. Die Entschädigung läuft weiter. Das ist kein Skandal, sondern geltendes Recht – und genau das ist das Problem.

Von Christian Maier ·

Der Soester Anzeiger hat Ende Juli über ein Werler Ratsmitglied berichtet, das seit seiner Verpflichtung im Februar 2026 an zwei von acht Sitzungsterminen teilgenommen hat. Die monatliche Pauschale von 416,70 Euro lief weiter. Die Stadt bestätigte auf Anfrage den dahinterliegenden Grundsatz: Aufwandsentschädigungen werden pauschal gezahlt, auch wenn in einem Monat keine Sitzung stattfindet oder jemand an einzelnen Sitzungen nicht teilnimmt.

Das ist kein Fehlverhalten, sondern die Regel

Hier ist nichts schiefgelaufen. Die Stadt wendet die Entschädigungsverordnung des Landes an, so wie jede andere Kommune in Nordrhein-Westfalen auch. Die Verordnung sieht eine Kürzung erst vor, wenn ein Mandat länger als drei Monate durchgehend nicht ausgeübt wird – und auch dann nur, wenn die Nichtausübung selbst zu vertreten ist. Bei entschuldigten Einzelfehlzeiten greift sie nicht.

Wer den Fall zum Skandal erklärt, verfehlt den Punkt. Interessant ist er aus einem anderen Grund.

Er zeigt beide Hälften des Problems

Das betroffene Ratsmitglied arbeitet nach eigenen Angaben in der Pflege, war kurzfristig nachgerückt und hat die Aufgabe als überwältigend für jemanden ohne Erfahrung beschrieben. Das ist genau der Mensch, für den die Zugänglichkeit kommunaler Mandate überhaupt geregelt werden muss.

Damit stehen zwei Befunde nebeneinander. Die Zahlung ist von der Tätigkeit entkoppelt – das gehört geändert. Und die Ausübung eines Mandats ist für Schichtarbeitende praktisch schwer – das gehört ebenfalls geändert. Wer nur das Erste angeht, bekommt Räte aus Pensionären, Selbstständigen und Beamten.

Die Entschädigung muss an die tatsächliche Ausübung gekoppelt werden – und gleichzeitig muss der Staat die Ausübung überhaupt erst möglich machen.

Was Politei vorschlägt

Eine bundesweit einheitliche Obergrenze von 300 Euro monatlich für ein reguläres Mandat, 500 Euro einschließlich aller Funktionen, gekoppelt an die tatsächliche Mandatsausübung. Dazu Sitzungstermine außerhalb der üblichen Arbeitszeit, digitale Teilnahme an geeigneten Sitzungen, ein einheitliches Mandatsgerät statt privater Pauschalen und die jährliche Veröffentlichung aller Zahlungen.

Die vollständige Herleitung mit Zahlen, Rechtsgrundlagen und Kostenrechnung steht im Beitrag „Ehrenamt muss Ehrenamt bleiben“.

Quelle

Gerald Bus: „Doofe Umstände“: Linken-Ratsherr fehlt seit Monaten im Rat – kassiert aber 416 Euro im Monat, Soester Anzeiger, 27. Juli 2026. Wir nennen den Namen des Betroffenen hier nicht. Es geht um die Regel, nicht um eine Person.

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